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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 10.04.2006)

I.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen der Firma Leihkicker.de (nachfolgend als Vermieter beschrieben) und einem Kunden (nachfolgend als Mieter beschrieben) abgeschlossen wird. Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu diesen Bedingungen, die von allen Parteien, auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen als verbindlich anerkannt werden. Der Mieter bestätigt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung jedoch spätestens mit Entgegennahme der gelieferten Waren oder Leistungen, von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und erkennt diese damit voll an. Abweichende Bedingungen oder Änderungen durch Vorgaben oder Auftragsbestätigungen des Mieters sind ausgeschlossen, auch wenn der Vermieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht. Gerichtsstand für alle Parteien ist der Geschäftssitz des Vermieters.

II.

Der Mieter versichert, dass er geschäftsfähig und berechtigt ist, diesen Vertrag zu unterzeichnen.

III.

Dem Mieter sind Art, Aussehen und Betrieb des Mietgegenstandes bekannt. Technische Veränderungen am Mietgegenstand bleiben dem Vermieter vorbehalten. Auf den Vorbehalt, im Falle der Nichtverfügbarkeit einer Ware oder Dienstleistung eine in Preis und Qualität gleichwertige Leistung zu erbringen oder ganz von der Leistungserbringung abzusehen, weisen wir hin.

IV.

Aktions- und Spielgeräte dürfen nur von gesunden und nüchternen Personen benutzt werden.

V.

Die Benutzung der Geräte ist in jedem Fall auf eigene Gefahr.


VI.

Der Mieter übernimmt am Ort der Veranstaltung die Haftung für die komplette, angemietete Gerätekonfiguration in Bezug auf Feuer-, Wasserschäden, Vandalismus, mutwillige Beschädigung und Diebstahl.

VII.

Der Mieter verpflichtet sich Sorge zu tragen, dass an den Einsatztagen an denen das Mietgerät nicht genutzt wird, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, die hitze- und kältesichere Unterbringung an einem trockenen, diebstahlsicheren Ort gewährleistet ist.

VIII.

Bei Außenveranstaltungen trägt der Mieter das Wetterrisiko.


IX.

Bei Selbstabholung und/oder –betrieb verpflichtet sich der Mieter das/die Gerät/e durch jeweils eine qualifizierte Aufsichtsperson ständig zu sichern. Die entliehenen Geräte sind nicht versichert. Für evtl. auftretende Schäden aus Fehlbedienung, Transport, Diebstahl, Vandalismus oder höhere Gewalt (Unwetter) und die dadurch entstehenden Folge- und Ausfallkosten haftet der Mieter in vollem Umfang. Gleiches gilt für Unfälle, die im Verantwortungsbereich des Kunden entstehen. Die Wiederbeschaffungskosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen. Die Geräte müssen sauber, trocken und ordentlich verpackt zurückgebracht werden, ansonsten werden Reinigungskosten bzw. Verpackungskosten je nach Aufwand berechnet.

X.

Für eventuelle Genehmigungen von Behörden, GEMA etc. sorgt der Mieter.

XI.

Der Mieter verpflichtet sich, Stillschweigen gegenüber Dritten bezüglich der gesamten Vereinbarung zu bewahren.

XII.
Die Angebote vom Vermieter sind- sofern nichts Anderes vereinbart- stets freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Preisänderungen bleiben vorbehalten. Erfüllt der Vermieter ein verbindliches erklärtes Angebot nicht, ist er gegenüber dem Mieter nur zum Schadensersatz in maximaler Höhe einer eventuell bereits für diesen Vertrag geleisteten Vorauszahlung des Mieters verpflichtet. Weitere Schadensersatzforderungen (z.B. Geschäftsschädigung, Verdienstausfall,...) des Mieters oder Dritte sind grundsätzlich ausgeschlossen.

XIII.
Der Pfandbetrag ist bei Anlieferung oder bei Selbstabholung in bar zu entrichten.

Der Rechnungsbetrag ist zahlbar bar bei Abholung bzw. Rücklieferung.

XIV.
Der Mieter kann den Mietvertrag nach Reservierung und vor Beginn der Mietzeit kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, je nach Zeitpunkt der Kündigung folgende Abstandssumme zu zahlen:
• 50% des Nettomietpreises zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzliche Höhe, wenn die Kündigung 15 Tage vor Mietbeginn erfolgt.
• 70% des Nettomietpreises zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzliche Höhe, wenn die Kündigung zwischen dem 14. und dem 7. Tag vor Mietbeginn erfolgt.
• 80% des Nettomietpreises zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzliche Höhe, wenn die Kündigung weniger als 7 Tage vor Mietbeginn erfolgt.    

XVII.
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt

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